RETTET DAS ROSENTAL

 







 

Hannes    LOOS

Mondweg       41

1140          Wien

Tel.:    0664/5369150

Fax.:       01/979918

loos1@aon.at    www.loos1.at

 

      

                                                                                     

 

 

 

 Wien am, 16.07 2014

 

 

 

 

 

Offener Brief an:

 

 

BM Häupl, VBM Vassilakou,  NR GERSTL,  BV Kalchbrenner,

 

 

 

„Kinder protestieren“

 

Hütteldorf, Rosental, am westlichen Ende von Wien, im Wienerwald.

Im ausklingenden 19. Jahrhundert war dies ein beliebtes Ausflugsziel der Wiener Bevölkerung, die mit dem Zeiserlwagen in den Vorort „Hütteldorf“ fuhren um zu den Schutzhütten im Rosental und am Satzberg zu wanderten.

Später siedelten sich Villen in der Rosentalgasse, von der Linzer Straße – Fuhrmannhaus bis hin zum heutigen Dehnepark an. Im oberen  Bereich des Satzberges entstanden Kleingartensiedlungen, die bis heut Bestand haben. Und sogar zwei Bauernhöfe gab es noch in den 1950 Jahren. In der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts gewann das Gebiet links und rechts von der Rosentalgasse durch die Schaffung der Naherholungsgebiete Dehnepark, Silbersee und Steinhofgründe an Bedeutung und auch an Lebensqualität.

 

Die Rosengtalgasse, eine schmale Gasse  die such durch das Siedlungs- und Waldgebiet schlängelt, und die gerne als Wanderweg des früheren Bundespräsidenten Schärf diente, ist und war und ist für eröhtes Verkehrsaufkommen nicht gedacht und auch nicht geeignet.

 

Durch diverse Fehlplanungen unserer Stadtverantwortlichen, die Zunahme des Verkehrs, des Verkehrsinfarktes in der Westeinfahrt, die Schafung von Parkpickerlzonen und der Wegfall des Fahrverbotes vor dem Heschweg, ist die Situation in der Rosentalgasse nun derart prekär und gefährlich geworden, dass sogar die dort ansässigen Kinder einen Protest starteten, um die Autofahrer auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

 

Die Gefährlichkeit besteht in den viel zu hohen Geschwindigkeiten die gefahren werden, in einer schmalen Gasse, die nun als Durchzugsverkehr genützt wird, wo vorschriftswidrige geparkte Pkw. und Lkw. von Pickerlfüchtlingen und Pendlern die ohnedies schmale Straße noch verengen und zu eine einspurigen Fahrbahn machen, und wo die 30 km/h Zone vollkommen ignoriert wird.

 

Seitens der Magistratsabteilungen beteuert man die Situation und ist der Meinung, dass die Polizei die Situation kontrollieren und exekutieren müsste. Doch seitens der Polizei ist keine Hilfe zu erwarten, da diese durch Personalunterstand offensichtlich total überfordert ist.

 

Ich fordere daher unsere Stadtpolitiker, und da  insbesondere die griechische Staatsbürgerin Vassilakou auf, die Ordnung in der Rosentalgasse wieder herzustellen, indem sie das annullierte Fahrverbot beim Heschweg wieder aktiviert, die Parkpickerlzone in der Rosentalgasse wieder aufhebt und dafür sorgt, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auch eingehalten wird.

 

Ich fordere das nicht für mich, und auch nicht für meine Nachbarn, sonder für unser Kinder und Enkelkinder, für alle Menschen die den Satzberg, Dehnepark und Steinhofgründe als Erholungsgebiet nützen und die Menschen die dort wohnen und denen man die Wohnqualität geraubt hat. Geraubt aus Gründen des Kommerzes um Abzuzocken und auf Grund unfähiger Verkehrsplaner und -planung.

 

Ich schließe mich diesem Kinderprotest zu 100% an, und bedaure, dass dieser Protest von den Menschen nicht ernst genommen wurde und wird, dass man diese Kinder vielleicht belächelte, ohne zu bedenken, das sie einmal die politischen und wirtschaftlichen Säulen dieser Stadt sein werden. Einer Ignoranz, die Kindern keine Lebensqualität zubilligt. Und glauben sie mir: „Kinder vergessen so schnell nicht!!“

 

Hannes LOOS aus Wien

 










Büro der Geschäftsgruppe

Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,

Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

1., Rathaus, 1082 Wien

 

 

 

GSK-15949/2014

 

 

Sehr geehrter Herr Loos!

 

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. August 2014 an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl und an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin Mag.a Vassilakou. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Wie bereits mehrmals mitgeteilt, war im gegenständlichen Bereich der Rosentalgasse vor ONr.19 niemals ein Fahrverbot im Bestand. Das bis zum Jahr 2011 bestehende “Wochenendfahrverbot“, welches jedoch erst im Kleingartenbereich ab dem Kleinen Schutzhaus in Richtung Heschweg, lediglich am Samstag von 14:00-20:00 Uhr, und an Sonn-und Feiertagen von 8:00 – 20:00 Uhr (ausgenommen Zufahrt zu den genehmigten Stellplätzen, sowie Müllsammel-, Straßendienstfahrzeuge und RadfahrerInnen) gültig war, wurde auf Wunsch der Bezirksvorstehung für den 14.Bezirk und dem Kleingartenverein entfernt.

 

Aufgrund der damaligen Umwidmung der Kleingärten auf „ganzjähriges Wohnen“ und der damit verbunden nunmehr jederzeit erforderlichen Zufahrtsmöglichkeiten für die anrainende Bevölkerung, deren BesucherInnen und Gewerbetreibenden usw., wäre das gewünschte Fahrverbot (ausgenommen AnrainerInnenverkehr) aufgrund der Größe des Gebietes und der unüberwachbaren Menge der ausgenommenen Fahrzeuge, auch nach Meinung der örtlichen Polizeidienststelle niemals exekutierbar und darüber hinaus nicht vertretbar.

 

Weiters würden sich durch eine Unterbindung des ohnehin vergleichsmäßig geringen Verkehrsaufkommens in der Rosentalgasse, dem Heschweg und der Sanatoriumstraße, wesentliche Erreichbarkeitsverschlechterungen und Umwegfahrten, sowie Verkehrsverlagerungen in parallel führendes, ohnehin bereits stärker belastetes Straßennetz ergeben, und eine zusätzliche Umwelt- und Verkehrsbelastung für die dortigen AnrainerInnen darstellen.

 

Es konnte, wie auch bei den bereits vorhergegangenen verkehrssicherheitstechnischen Überprüfungen, ein Verkehrsaufkommen in der Rosentalgasse festgestellt werden, das dem Charakter einer Nebenstraße durchaus entspricht, und es sind diesbezüglich keine weiteren verkehrssicherheitstechnischen Maßnahmen erforderlich.

 

Auch wurde die gewünschte Verlegung der im schmalen Gehsteigbereich befindlichen Müll- und Streugutbehälter durch die MA 48 bereits veranlasst, und konnte ein geeigneter Ersatzstandort in unmittelbarer Umgebung bereits gefunden werden. Wobei die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen, Leitbaken usw.) durch die MA 28 in Kürze durchgeführt wird.

 

Hinsichtlich der Überwachung der geltenden Verordnungen (Tempo 30-Geschwindigkeitsbeschränkung, Stellplatzsituation usw.) sowie der geltenden Straßenverkehrsordnung 1960, wurde bereits das ursprüngliche Schreiben mit der Bitte um verstärkte Überwachung an die örtlichen Polizeidienststelle weitergeleitet.

 

Seitens der örtlichen Polizeidienststelle wurde nun nochmals  die regelmäßige Überwachung im Rahmen von Schwerpunktsaktionen (Geschwindigkeit, Stellplätze usw.) zugesichert, wobei bei den bereits vorangegangenen keine gravierenden Übertretungen der StVO festgestellt werden konnten.

 

Somit kann  durch diese regelmäßige Überwachung eine weiterführende Verkehrsberuhigung im Sinne der Tempo 30-Beschränkung, und der örtlichen Situation für die FußgängerInnen gewährleistet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Smolik

Büroleiterin

 

Büro Vizebürgermeisterin und amtsführende

Stadträtin Mag.a Vassilakou

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,

Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Tel: 4000-81674

Fax: 4000-99-81670

mailto: post@gsk.wien.gv.at












Hannes LOOS

Mondweg    41

1140        Wien

0664 / 5369150                                           Wien, am 11.09.2014

loos1@aon.at    www.loos1.at








Betreff:Verkehrsberuhigung Rosentalgasse





Sg. Fr. Mag. Vassilakou,

Sg. Fr. Smolik,


bezugnehmend auf ihr Emailschreiben vom 11.09.2014 möchte ich ihnen folgende Entgegnung nahe bringen, und möchte sie ersuchen, diese unsere Probleme einmal vom Gesichtspunkt der Bürger zu betrachten und von ihrer totalitären, sturen und bürgerfeindlichen Einstellung etwas abzurücken!


Auch der Bürger hat ein Recht auf Gehör und auf Lebensqualität. Und vor allem, dass man ihn ernst nimmt, mit ihm Gespräche führt und sich an einen Tisch mit ihm setzt oder vor Ort verhandlet, um die Sichtweisen darzulegen und zu erörtern.


Wie ich ihnen ja schon im Vorschreiben mitgeteilt hab, haben die Kröten offensichtlich einen höheren Stellenwert als die Bürger und Erholungssuchende im Rosental.


Es war nie davon die Rede, dass in der Rosentalgasse vor der ONr. 19 ein Fahrverbot bestanden hat. Vielmehr ist davon die Rede, dass in der Rosentalgasse mit der Kreuzung Wahlberggasse ein solches sinnvoll wäre. Weiters haben sie nicht angeben, wann das Wochenendfahrverbot beim Kleinen Schutzhaus Rosental errichtet wurde und was davor war. Denn davor war einige Jahre ein generelles Fahrverbot mit „ausgenommen Anrainer“. Jedenfalls seit 2011 besteht es nicht mehr. Und so wie es seinerzeit auf Wunsch einiger wenige entfernt wurde, (man hat damals die Zusatztafel „ausgenommen Anrainerverkehr“ gar nicht angedacht) kann man es doch heute auch wieder auf Wunsch vieler errichten. Denn seit 2011 hat sich in Bezug auf Verkehrsaufkommen und Parkraum gravierendes verändert. Leider zum Nachteil der bereits mehrfach erwähnten Erholungssuchenden und Anrainern im genannten Gebiet. Außerdem habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass eine Zusatztafel „ausgenommen Anrainerverkehr “ das Zu- und Abfahren für alle Fahrten im Interesse der Anrainer möglich und erlaubt wäre, die Durchfahrt für Jedermann aber nicht erlaubt wäre.

Die Denkweise der Stadtregierung, dass man ein Fahrverbot nicht errichtet, da es nicht exekutierbar ist, entspricht sicherlich nicht unserer Verfassung und auch nicht unserer Rechtsordnung. Gesetze werden erlassen, da man davon ausgeht, dass sich die Bürger an diese halten und weil sie notwendig sind, um ein geordnetes Zusammenleben vieler Menschen auf kleinem Raum überhaupt zu ermöglichen. Und diese Gesetze existieren ja, man muss nur auch ihre Durchführung ermöglichen indem man z.B. wie in diesem Fall ein Fahrverbot errichtet. Wenn unsere Gesetze nicht mehr exekutierbar sind, dann sollte man schleunigst danach trachten, dass mehr Exekutive in den Dienst gestellt wird, oder aber auch die Strafen so erhöht werden, dass sie abschrecken eine Verwaltungsübertretung zu begehen.

Ihre Aussage ist jedenfalls ein Armutszeugnis und eine Boykotterklärung an die Sicherheit unserer Stadt. Und warum eine derartige verkehrsberuhigende Maßmaßnahme, die dazu dient Menschen gesund zu erhalten und Unfälle zu vermeiden, nicht vertretbar ist, das müssen sie mir bitte erst einmal erklären.

Wenn sie der Meinung sind, dass mehr als 10 Fahrzeuge pro Minute in der Verkehrspitze in der engen Rosentalgasse ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen darstellt, dann glaube ich sind sie in der Verkehrs und Bürgerbeteiligungsabteilung fehl am Platz. Außerdem finde ich ihre Schreibweise in ihrem Geschäftskopf, wo sie nur die Bürgerinnen in der „Bürgerinnenbeteiligung“ anführen als diskriminierend mir als Mann gegenüber. Ich betrachte das große I in ihrem Wort als Schreibfehler, denn ein derartiges Wort konnte ich in dem der Kanzleiordnung entsprechenden zu verfassendem Schriftverkehr und im österr. Wörterbuch nicht vorfinden.

Die zusätzliche Umweltbelastung ergibt sich in gesteigerter Form in der Rosentalgasse und am Heschweg-Sanatoriumstraße, wo in der 30er Zone mit Begegnungsverkehr, in zu engen Straße (an einigen Stellen nicht einmal 2 Fahrspuren, daher ein Gegenverkehr gar nicht, oder nur mittels besonderer Beschilderung erlaubt) mit überhöhter Geschwindigkeit und hoch drehendem Motor gefahren wird.


Sie schrieben, dass bei vorhergegangenen verkehrssicherheitstechnischen Überprüfungen festgestellt wurde, dass es sich bei in der Rosentalgasse um ein normales Verkehrsaufkommen einer Nebenstraße handelt. Das möge vielleicht stimmen, wenn diese Überprüfungen vor 10 Jahren stattgefunden haben. Ich möchte sie daher ersuchen, mir diesbezügliche Protokolle zukommen zu lassen! Ich halte diese Behauptung nur für eine Zweckbehauptung. Denn wenn ein Sachverständiger das derzeitige Verkehraufkommen in einem Erholungsgebiet und zugleich auch in der größten österrr. Kleingartensiedlung als entsprechend, zumutbar und normal bezeichnet, noch dazu in einer derart engen Nebenstraße, dann möge er sein Lehrgeld zurückzahlen. Wenn es solche Gutachten der letzte Zeit wirklich geben sollte, dann können dies nur Gefälligkeitsgutachen sein, und das erkennt wohl jeder Volksschüler.


Bzgl. der Sammelcontainer wäre nur zu bemerken, dass die MA 28 eine Verlegung abermals ohne Miteinbezug der Anrainer beschloss, und es natürlich weitaus besser Standorte in unmittelbarer Nähe gegeben hätte. Doch wollte man offensichtlich die letzten beiden gebührenfreien Parkplätze damit vernichten! Bezirksräte aus Penzing waren damit befasst und wurden offensichtlich auch negiert, da sie nicht von der SPÖ stammten. (natürlich, bringt vielleicht wieder zwei Jahresvignetten für die Stadt, die uns heuer bereits eine Inflation von 17 % bescherte)


Wie bereits im Vorschreiben vermerkt, genügt eine Ersuchen nicht wirklich, wenn man nicht auch danach trachtet, dass dem entsprochen wird. Die von mir geforderten Überwachungsprotokolle haben sie leider wieder nicht beigebracht. Und ich glaube sie wissen aus eigener Erfahrung, dass das gesprochen Wort in der derzeitigen Stadtregierung nichts zählt, nur was auch schriftlich belegbar ist gilt.

Und wenn man Schnellfahrer in der Rosentalgasse einbremsen will und Radarmessungen am Heschweg / Sanatoriumstraße durchführt, an einer Stelle wo schnelles Fahren durch die Straßenlage ohnedies nicht möglich ist, dann kann man die Absicht dahinter wohl genau vermuten und erkennen. Noch dazu an einer Stelle, wo man den Tatort nicht einmal genau definieren kann, da die Stadt Wien selbst nicht in der Lage ist Auskünfte zu erteilen, wo sich Heschweg und Sanatoriumstraße treffen. Jeder Verwaltungsakt daher zum Scheitern verurteilt ist.

(Mir konnte jedenfalls bei einem 2stündigen telefonischen Ermittlungsversuch keine Dienstelle der Stadt mitteilen, wo der Schnittpunkt sich befindet, außerdem die Straßenbezeichnungen auch in div. Plandokumenten unterschiedlich benannt sind.)


Im Übrigen bedauere ich es sehr, dass sie auf meine Einwände im Vorschreiben nicht eingegangen sind und warte aber noch auf meine Fragebeantwortung, die ich ihnen entsprechend dem Hinweis auf das Auskunftsplichtgesetz gestellt habe.


Jedenfalls bedaure ich es auch sehr, dass wir Bürger mit unserem Anliegen seitens der Behörde kein Gehör finden. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir unsere Behauptungen auch mit Fakten beweisen können, und wir jetzt auch gezwungen sind, mittels Bürgerversammlungen und Kundgebungen in der Rosentalgasse die Öffentlichkeit und die Medien mit dem Thema zu befassen.


Eine Lösung am runden Tisch wäre effizienter, einfacher, billiger und zielführender gewesen.




Mit freundlichen Grüßen



Hannes LOOS




 

 



 Von: Roman Loos *EXTERN* [mailto:Roman_Loos@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 12. August 2014 10:01
An: GGr. SVKEB Post
Cc: 'Gerstl, Wolfgang'; 'Werner Hoelbl'; Oliver Drahosch; 'Hannes Loos'; 'Klaus Mühlbauer'; 'Authried Nikolaus (KMK-RD V)'
Betreff: AW: 722698-2014-6; MDP-721471/2014;

AW: Unzumutbare Parksituation nach erweiterung der Kurzparkzone in der Rosentalgasse
Wichtigkeit:
Hoch

 

Sehr geehrte Frau Smolik!

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Zu folgender Ihrer Ausführungen möchte ich nachstehend Stellung nehmen:

 

„Leider kann Ihr Wunsch nach Wiedereinführung eines Fahrverbotes oder einer Wohnstraße nicht entsprochen werden, da unzumutbare Umwege für Gewerbetreibende, Besucherinnen etc. damit verbunden wären.“

 

1.      es ist vor allem unzumutbar, dass Anrainer in einer hochwertigen Wohngegend mitten im Wienerwald  (Steinhofgründe Erholungsgebiet!!! https://www.wien.gv.at/umwelt/wald/erholung/steinhof.html ) mit Fahrbahnbreiten von teilweise weniger als 2,6m (bei zwei Fahrtrichtungen) mit einem derart hohen Verkehrsaufkommen belastet werden. Dieser Umstand führt daher, dass viele Pendler bzw. der Berufsverkehr die Rosentalgasse – Sanatoriumstrasse/Heschweg als Abkürzug bzw. Umgehung der verkehrsüberlasteten Linzerstrasse/Westeinfahrt benutzen. Das dabei entstehende Verkehrsaufkommen ist einerseits Umwelt belastend (Lebensraum für Wasservögel, Reptilien sowie von Wild- und Waldtieren etc.), andererseits unzumutbar für Personen und Familien, welche sich um schwer verdientes Geld ein Domizil am Stadtrand erwerben, um aus der Stadt und dem dazugehörenden Verkehr zu flüchten, um ihren Kindern ein gesundes und unbeschwertes Aufwachsen zu ermöglichen!

Stattdessen fahren hier zu den Stoßzeiten rund 10 Fahrzeuge pro Minute mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (30er Zone – aber laut Gesetzt aufgrund der nicht vorhandenen Restfahrbahnbreite Fahren auf halbe Sicht – wäre hier in etwa Schrittgeschwindigkeit) und gefährden dabei Wildtiere, Haustiere und vor allem Kinder! (Größtenteils ist in diesem Abschnitt KEIN Gehsteig vorhanden, beim verlassen des Grundstückes befindet man sich direkt auf der Fahrbahn)

Wie kann in einem Erholungsgebiet ein derart hohes Verkehrsaufkommen geduldet werden?

 

Also UNZUMUTBAR ist der Zustand in erster Linie für die Anrainer!!!

 

2.      Ihre Ausführung ist unrichtig, da es das Zusatzschild „ausgenommen Anrainerverkehr“ gibt, welches Besuchern und Zulieferern das Zufahren gestattet!

 

Vor der Sanierung der Sanatoriumstrasse war der Abschnitt von der Rosentalgasse über die Sanatoriumstrasse bis zum Eingang des Sanatorium Baumgartner Höhe, sowie von der Rosentalgasse über den Heschweg bis zur Feuerwache Steinhof ein Fahrverbot ausgenommen Anrainerverkehr. Ich denke das Aufstellen dieser Fahrverbotstafel nach der Sanierung einfach vergessen wurde!

 

Ich ersuche Sie, diese Möglichkeit zu prüfen, und mich über weitere Schritte in Kenntnis zu setzen!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Roman Loos

0699/19988772



Von: GGr. SVKEB Post [mailto:post@gsk.wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 11. August 2014 11:28
An: Roman Loos *EXTERN*
Cc: MDP Post
Betreff: 722698-2014-6; MDP-721471/2014;

AW: Unzumutbare Parksituation nach erweiterung der Kurzparkzone in der Rosentalgasse

 

Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
1., Rathaus, 1082 Wien

 

 

722698-2014-6

 

 

Sehr geehrter Herr Loos!

 

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Juli 2014 an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl, die zur Beantwortung an unser Büro übermittelt wurde. Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Seitens der MA 46 wurde Ihnen bereits eine ausführliche Stellungnahme geschickt. Ich darf den Inhalt noch einmal kurz zusammenfassen:

 

Aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreiten in der Rosentalgasse auf Höhe ONr.19 ist ein Parken grundsätzlich illegal und kann nur durch die örtliche Exekutive überwacht werden.

Es wurde folglich die örtliche zuständige Polizeidienststelle mit der Bitte um verstärkte Überwachung informiert. Das betrifft auch die Überwachung der Tempo 30- Geschwindig­keitsbeschränkung, Stellplatzsituation usw. sowie der Rechtsvorränge.

Die MA 46 hat auch bereits Kontakt mit der MA 48 aufgenommen und strebt eine kurzfristige gemeinsame Lösung betreffend Versetzung der Container an.

 

Leider kann Ihr Wunsch nach Wiedereinführung eines Fahrverbotes oder einer Wohnstraße nicht entsprochen werden, da unzumutbare Umwege für Gewerbetreibende, BesucherInnen etc. damit verbunden wären.

 

Ich hoffe Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

Claudia Smolik

Büroleiterin

 

Büro Vizebürgermeisterin und amtsführende

Stadträtin Mag.a Vassilakou

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,

Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
Tel: 4000-81674
Fax: 4000-99-81670
mailto: Fehler! Linkverweis ungültig.








Von: Roman Loos *EXTERN* [mailto:Roman_Loos@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 01. Juli 2014 23:12
An: Kalchbrenner Andrea; oliver.drahosch@wien.gv.at; Oliver Drahosch
Betreff: Unzumutbare Parksituation nach erweiterung der Kurzparkzone in der Rosentalgasse

 

Betreff:          Gefahrenbereich Rosentalgasse

                        Parkmisere Rosentalgasse

                        Verkehrsbehindert aufgestellte Sammelcontainer

 

 

Sg. Damen und Herren,

 

ich bewohne eine Liegenschaft in der Rosentalgasse Nr. 19. Bedingt durch die Parkpickerlzonen-Erweiterung, die zwar immer seitens der Stadt dementiert wurde, nun aber doch stattgefunden hat, hat sich nun folgende Situation ergeben.

 

Die Zone wurde bis zur Rosentalgasse mit der Kreuzung Wahlberggasse erweitert. Das Kreuzungsplateau ist mit einbezogen und führt die Zone dann weiter in die Wahlberggasse. Bedingt durch den darin befindlichen Gemeindebau mit nur wenigen Stellplätzen, versuchen nun viele „Pickerlflüchtlinge“, solche die kein Pickerl erhalten oder sich nicht leisten können, und auch zahlreiche Kfz-Lenker mit ausländischen Kennzeichen sowie aus anderen Bundesländern (vermutlich Pendler) ihre Kfz. in der Rosentalgasse, nach dem VZ „Zonenende“, zu parkieren. Jedoch bedingt durch die sich genau an dieser Stelle verengende Fahrbahn bleiben keine 5,20 m Restfahrbahn. Ein Parkieren ist daher ab dieser Stelle verboten. Ungeachtet dessen ist aber genau dieser Bereich der Rosentalgasse, und auch nachfolgende stadtauswärts besonders gefährlich.

 

1. Er ist unmittelbar vor einer unübersichtlichen Fahrbahnkuppe,

 

2. an einer Engstelle, die nur einseitig mit einem Gehsteig ausgeführt ist, dieser jedoch mit Sammelbehältern verstellt ist, so dass Fußgängern und insbesondere Eltern mit Kinderwägen, sowie Rollstuhlfahrern oder älteren Personen mit Gehilfen, dort die Fahrbahn betreten und benützen müssen,

 

3. sich an dieser Stelle ein unübersichtliche Kreuzung befindet, wo der Rechtskommende bevorrangt ist,

 

4. eine 30 km/h Zone dort eingerichtet ist, an die sich kaum jemand hält, ja sogar Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h üblich sind. (festgestellt durch Wegstreckenmessung),

 

5. seit der Aufhebung des Fahrverbotes vor dem Heschweg, die Rosentalgasse zu einem beliebten und vielbefahrenen Schleichweg geworden ist, der in der Hauptverkehrszeit von 200 bis 300 Fahrzeugen pro Stunde benützt wird, und

 

6. der Rechtsvorrang für den aus der Wahlberggasse kommenden Kfz-Verkehr und nach links in die Rosentalgasse einbiegenden auf Grund der Sichtverhältnisse kaum beachtet wird, bzw. übersehen wird.

 

Bedingt durch die „Falschparker“ benützen die Kfz-Lenker den Fahrstreifen auf Seite der ungeraden Ordnungsnummern, und durch den nichtvorhandenen Gehsteig, oft bis auf wenige cm zur Grundstücksgrenze. Das verlassen unseres Grundstückes durch die Gartentüre ist oft ein lebensgefährliches Risiko, verschärft durch den Umstand, dass wir drei Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren in unserem Haushalt haben.

 

 

Zu guter Letzt wären dann noch die vorschriftswidrig aufgestellten Müllsammelcontainer. Diese sind auf dem Gehsteig aufgestellt, und zwar in einer Art, dass der Fußgänger an der Benützung des Gehsteiges gehindert ist.

 

1.durch den zu geringen verbleibenden Restgehsteig,

 

2.als auch durch den neben den Containern abgelegten Restmüll und die vielen Glasscherben, die sich, aus welchem Grunde auch immer, vor den Glassammelbehältern, auf dem Gehsteig befinden.

 

 

Lösungsvorschlag:

 

Ortsaugenschein mit Einbeziehung der Anrainer.

 

Verlegung der Sammelcontainer auf die gegenüberliegende Straßenseite auf Seite des Dehneparks. Damit wäre es den Fußgängen wieder gefahrlos möglich, diese Straßenstelle zu benützen. (Argumente der fehlenden Verankerungsmöglichkeiten sind  Zweckbehauptungen und daher nicht zielführend. Es gibt genügend Beispiele dafür.

Außerdem wäre dann in diesem besonderen Engstellenbereich ein Parkieren nicht mehr möglich und daher dieses Problem gelöst. Auch würden dann die Kfz.-Lenker nicht mehr so weit an die Grundstücksgrenze und damit an unser Gartentor heranfahren.

 

Außerdem verstärkte polizeiliche Überwachung zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
Möglich wäre auch das Errichten eines „30er Schwellers“ in oder nach der Engstelle.

 

Und die Wiedereinführung eines Fahrverbotes, ausgenommen Anrainer, um den Durchzugsverkehr, welcher für den diese Straße nicht geeignet ist, zu unterbinden. Beginn des Fahrverbotes /ausgenommen Anrainer) oder noch besser einer Wohnstrasse könnte die Kreuzung Rosentalgasse/Wahlberggasse bis hinauf zur Jan Kiepura Gasse (Zufahrt zum kleinen Schutzhaus!) sein.

 

Die momentane Situation ist aber unhaltbar, und lebensbedrohlich für alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere für unsere Kinder, die dort gezwungener Maßen diese Stellen mehrmals täglich benützen müssen. Verschärft wird diese Situation auch noch durch den Umstand, dass sich an dieser Stelle ein Eingang zum Dehnepark befindet, der viele Mütter mit Kindern und Kinderwägen, Hundehalter und Erholungssuchende anzieht, wodurch sich die Personen- und Kfz-Frequenz bei Schönwetter noch erheblich steigert.

 

In der Hoffnung auf eine baldige Antwort und Lösung der Miseren verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

 

 

Roman Loos

Anrainer, Rosentalgasse 19

1140 Wien

 

In der Beilage finden Sie einige Bilder zur Dokumentation der Situation

 

 

 



Sehr geehrte Frau Smolik!

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende

Stadträtin Mag.a Vassilakou!



722698-2014




Vielen Dank für Ihre Stellungnahme, wenngleich ich feststellen muss, dass Ihre Information

unzureichend und Ihre Aussagen daher nicht zielführend waren.

Gerade aus der grünen Fraktion hätte ich mir mehr Verständnis für BürgerInnen und AnrainerInnen,

die naturverbunden sind, und ihren Lebensraum im Einklang mit der Natur zu schätzen wissen,

erwartet. Ich hätte und würde mir mehr Verständnis und Unterstützung für BürgerInnen und

AnrainerInnen wünschen, die dafür eintreten, dass unsere Stadt lebenswert bleibt, und die mühsam

erarbeitete Lebensqualität wieder hergestellt und aufrecht erhalten wird. Würde die Stadt nicht mit

Zuwanderung überflutet werden, wären sowohl die unzähligen Bauvorhaben, als auch das nicht

tragbare Verkehrsaufkommen nicht derart zu thematisieren. Die Erweiterung der Kurzparkzone im 14.

Bezirk scheint eine reine Abzocke der BürgerInnen zu sein, und hat zuvor nicht dagewesene

Probleme erschaffen. Das politische Interesse kann nicht gewesen sein, die hier parkenden Pendler

fernzuhalten, denn da hätte der Lösungsvorschlag ganz anders angesetzt werden müssen…

Ein Leben am Stadtrand und dazu noch im Wienerwald bzw. Erholungs- und Naturschutzgebiet

Steinhofgründe, Siversee, Dehnepark, Kleingrten Rosental .. ist ein ersessenes Recht auf Ruhe und

Erholung. Die hier wohnenden Anrainer haben sich über Jahrzehnte und Generationen ein Heim

erarbeitet und um überhöhte Werte angeschafft, damit sie und ihre Kinder im Einklang mit der Natur,

fernab der Plattenbauten, Lärm- und Geruchsbelästigung der Stadt aufwachsen, und es ist

verständlich, sich dagegen zu wehren, dass diese Lebensqualität von unzumutbarer und chaotischer

Stadtpolitik gestohlen und zerstört wird.

Zu 1)

Die Straßenzüge sind seit längerem Tempo 30 Zonen, nur wird es seitens der Polizei nicht exekutiert.

Speziell zu den Stoßzeiten (06:00 – 10:00 und 16:00 – 19:00 Uhr) ist das erhöhte

Verkehrsaufkommen von weit uüberhöhten Geschwindigkeiten begleitet. Dazu kann ich Ihnen bei

Bedarf einige Videoaufzeichnungen liefern. Zu diesen Hauptverkehrszeiten bewegt sich das gezählte

Verkehrsaufkommen zwischen 6 und 10 Fahrzeugen pro Minute!!!

Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich größtenteils um nicht ortsansässige Anrainer, ja sogar

teilweise um nicht in Wien zugelassen KFZ.

Es ist richtig, dass in letzter Zeit vermehrt Streifenwagen zu sehen sind, welche aber keine

Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Durch die im HV stehenden Fahrzeuge (siehe Punkt 2)

wird die überhöhte Geschwindigkeit zu einem noch größeren Risiko, da die Seitenabstände nicht mehr

eingehalten werden, und die FZ oft nur wenige cm neben den Hauseingängen und -einfahrten vorbei

brausen. Diesbezüglich ist die Polizei seit einiger Zeit nicht mehr für den ruhenden Verkehr zuständig

und somit auch nicht exekutieren will/kann. Sinnvoll wäre es, ein mobiles

Geschwindigkeitesanzeigegerät/Radargerät in der Rosentalgasse z.B. auf Höhe Hausnummer 25

aufzustellen, und die Zahl der Verkehrsübertretungen (speziell in der Stoßzeit) zu messen! Noch

besser als zivile Radarfahrzeuge abzustellen wäre es, sichtbare Polizeifahrzeuge zu positionieren,

welche den Verkehr unmittelbar stoppen, und die vermeintliche Abkürzung durch ausgiebige

Kontrollen und Strafmandaten für Schnellfahren blockieren. (Auch wenn es hier im Rosental nicht so

schön ist, wie am sonnigen 4spurigen Flötzersteig unter der Brücke Lenker mit 54 km/h anstelle der

erlaubten 50 km/h zu stoppen)

Zu 2)

Das bis 2012 gültige Wochenendfahrverbot war auch kein unmittelbarer Vorteil für die Anrainer,

sondern eher für die Spaziergänger des Erholungsgebietes Steinhofgründe! Die hier vorzufindenden

Fahrbahnen sind keinesfalls für dieses Verkehrsaufkommen geschaffen. Ein durchgehend NICHT

vorhandener Gehsteig und Fahrbahnen mit weniger als 4,5M Breite bei 2 Fahrtrichtungen MUSS

von diesem Verkehrsaufkommen verschont werden. Es ist nicht zumutbar, hier zu Fuß zu den

öffentlichen Verkehrsmitteln zu gehen, oder Kinder zur Schule gehen zu lassen, da man dabei einem

übertrieben hohen Risiko ausgesetzt ist.

Ein Fahrverbot für Anrainer mit dem Zusatzschild „ausgenommen Anrainerverkehr“ wäre tragbar,

da alle Besucher und Lieferanten der Anrainer ebenfalls von diesem Fahrverbot ausgenommen

wären. Dadurch würde man nur den Durchzugs- und Pendlerverkehr zurück auf die Hauptstrassen

verlagern, welche auch dafür geschaffen und vorgesehen sind. Das überhöhte Verkehrsaufkommen

ist zum größten Teil auf KFZ zurückzuführen, welche die Hüttelbergstrasse – Freyenturmgasse –

Rosentalgasse –Heschweg/Sanatoriumstrasse als Abkürzung und Ungehung der Linzerstrasse

verwenden. Dies sollte bei Ihren Erhebungen auch belegt sein! Da ich aber hier lebe, und auch meine

Nachbarn kenne, bestreite ich, hier je einen Beamten gesehen zu haben, der sich mit einer

Verkehrserhebung ausführlich beschäftigt hat! Gerne können Sie mir Ihre erwähnten

Verkehrserhebungen zukommen lassen, und uns AnrainerInnen vom Gegenteil überzeugen!

Zu 3)

Die Verlegung der Müllsammelcontainer wurde im Alleingang der MA48 bearbeitet, OHNE dabei auf

die Gesamtinteressen Rücksicht zu nehmen. Anstatt mit der Verlegung gleichzeitig die Parksünder

davon abzuhalten, vermute ich, die MA48 wird auch noch die letzen beiden unbegrenzten und

kostenfreien, den Anrainern zur Verfügung stehenden Parkplätzen verstellen. Vorschläge zur

Abstellung der Container neben dem Eingang zum Dehnepark, oder in den dafür vorgesehenen

Stellplätzen des gegenüberliegenden Gemeindebaus, oder sogar am Fahrbahnrand (unter Einhaltung

der Restfahrbahnbreite) um gleichzeitig das Abstellen von KFZ im HV zu verhindern, wurden seitens

der MA48 sowie der Bezirksvorstehung negiert und ignoriert.

Ich schlage vor, umgehend eine Arbeitsgruppe Rosentalgasse ins Leben zu rufen, und dabei die

Wünsche der Anrainer zu respektieren. Dabei würde ich mich gerne zur Mitarbeit anbieten!

Ich denke, im Sinne einer Demokratie, sollten wir GEMEINSAM an einer zufriedenstellenden Lösung

arbeiten, anstatt mit politischer Ignoranz und Diktatur aus Ihren Büros Entscheidungen zu treffen, und

dabei nicht einmal das Gespräch Vorort zu suchen!

In der Hoffnung, die Anliegen der Anrainer in diesem Grätzel ernst zu nehmen, freue ich mich auf

Rückmeldung Ihrerseits, besonders auf eine Terminvereinbarung zu einem Lokalaugenschein zur

Ausarbeitung eines Lösungsvorschlages, und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Roman Loos

Rosentalgasse 19

1140 Wien

0699/19988772


 



 

 

 

















































Antwortmail am 02.01.2015



Vielen Dank für ihre Antwort, 


doch leider hat sie mir abermals bestätigt, was die Spatzen bereits vom Dach pfeifen: " Die Volksanwaltschaft ist eigentlich eine staatliche Institution, die nicht den Bürger, sondern den Staat verteidigt". Eine Entwicklung die auf eine totalitäre Regierung hinarbeitet.

Das entnehme ich ihrem Schreiben, wo sie der Behörde in allen Punkten recht geben, ohne die von mir aufgezeigten Umstände berücksichtigt zu haben. 

"Die gegenständliche Verkehrsstrecke ist ca. 2 km lang. In diesem Bereich gibt es einig Teilstücke, wo eine hohe Geschwindigkeit auf Grund der Breite der Straße, der Kurven und der geologischen Gegebenheit gar nicht gefahren werden kann. Natürlich fallen dort die Messungen neg. aus, dass b edeutet dass die Menschen dort erfahrungsgemäß langsam fahren. Die Verkehrszählung wurde in den Sommerferien durchgeführt, zu einem Zeitpunkt wo die Freyenthurmgasse gesperrt war und so gar keine Kfz. vom Westen kommen zur Rosentalgasse gelangten. Diese ganze Aktion wurde also bewusst so gestaltet, dass sie ein für die Behörde entsprechendes Ergebnis brachte, jedoch nicht dem sonst üblichen Zustand dieser Situation entsprach. Warum werden Messprotokolle der Polizei, wo auch die Standorte und die Zeiten der Messungen vermerkt sind, nicht vorgelegt? Warum wurden sie von ihnen nicht eingefordert? Warum werden Auswertungen der mobilen Messstellen nicht vorgelegt, warum dürfen Bürger in dies nicht Einsicht nehmen? Und es ist nicht nachvollziehbar, dass man Verkehrsmaßnahmen nicht trifft oder verordnet, weil sie angeblich nicht  exekutierbar sind. Das entspricht keinesfalls dem geltenden Recht, ist unlogisch und falsch. Außerdem ist jedes Gesetz exekutierbar, doch möglich, dass man dieser Aufgabe als Behörde nicht nachkommen kann, weil man das nötige Personal nicht dafür hat. Doch das wäre ein Zeichen, dass die Behörde, der Staat nicht mehr in der Lage ist, für die notwendige öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Das alleine wäre schon ein Grund für Sie, selbständig tätig zu werden, und nicht diesen Missstand der Behörde auch noch für  gut und rechtens zu bezeichnen!


Ich werde jedenfalls dieses, ihr Schreiben auf der Plattform veröffentlichen, denn die Menschen sollen wissen, von wem sie Unterstützung erwarten dürfen und von wem nicht. Und sie sollen auch wissen und selbst erkennen, dass wir bereits einer Richtung zusteuern, die sich Diktatur oder Demokratur nennen darf.

Mit freundlichen Grüßen 



Hannes LOOS






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