Anhang Nr. 1



























Anhang Nr. 2


Hannes    LOOS

Mondweg       41

1140          Wien

0664  /  5369150

Fax.: 01/9799188

E-Mail:   loos1@aon.at       

                               Wien am, 30. September 2012




Betreff: Auskunftsersuchen

AZ:LOZA 312/Po/0912



Sg. Damen und Herren



ich ersuche um Auskunft, wie viele strafrechtliche Straftaten in der Zeit vom 28.09.2012 07:00 Uhr bis 29.09.2012 19:00 Uhr zur anzeige gebracht wurden,

Bei wie vielen Anzeigen die Täer bekannt waren und wie viele Täter festgenommen wurden.


Ich verweise bei meiner Anfrage ausdrücklich auf das Auskunftsplichtgesetz.


Bitte bei ihrer Beantwortung immer die o.a. AZ anführen.




Mit freundlichen Grüßen





Hannes LOOS, eh.






Anhang Nr. 3

























Hannes    LOOS

Mondweg       41

1140          Wien

0664  /  5369150

Fax.: 01/9799188

E-Mail:   loos1@aon.at       

                               Wien am, 1. Oktober 2012




Betreff: Schandhafter Straßenzustand und Schachtabdeckungen.

Bezug:Ihre Antwort GDK-2846/2012


Fr. Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou,

Hr. Dipl. Ing. Franz Kainbacher,



zu ihrem Antwortbrief, der die Überheblichkeit unserer Ämter deutlich widerspiegelt, möchte ich nun wie folgt anmerken:


Auf Grund der Straßenzustände im 14. Bezirk gehe ich wohl davon aus, dass die „periodische Kontrolle des Zustandes“ alle 20 Jahre  vorgenommen wird, aber eben periodisch. Oder die Kontrolleure (vermutlich hochbezahlte Dipl. Ing.) ihre Brillen zuhause vergessen haben. Andererseits bedeutet eine wiederkehrende Kontrolle, oder „periodische“ wie sie sie nennen ja noch lange nicht, dass man deshalb Missstände abschaffen muss. Braucht man doch das Geld, das dafür von den Autofahrern einbezahlt wird, für andere Sachen, wie z.B. für Fördergelder einer „Natursektbar“, einen „Pornofilm mit Phettberg-Bondage“ zur Wienwoche der Grünen,  oder unnötige Radfahreinrichtungen.


Wenn sie meinen Brief gewissenhaft gelesen hätten, sich die Bilder dazu angesehen hätten oder den Videofilm – Durchgebeutelt- angesehen hätten (finden sie alles unter www.loos1.at ) wäre es ihnen nicht entgangen, dass nicht nur Einlaufschächte, sondern alle Kategorien von Schachtabdeckungen eingesunken sind, oder auch schon von Haus aus, vielleicht sogar absichtlich, vertieft sind. Dass alle Straßen aussehen wie Fleckerlteppiche, da sie von unkundigem Personal zigmal ausgebessert wurden, blieb in ihrem Schreiben unbeachtet.


Da ich weder Beamter der MA 28 bin und auch nicht Beamter oder Mitarbeiter der Gemeinde Wien bin, finde ich es vermessen, von mir zu verlangen, dass ich die Missstände mit genauer Ortsangabe anzuführen habe. Vielmehr habe ich sie aufgefordert, diese selbständig bzw. durch Auftrag an ihren Fuhrpark diese Missstände wahrzunehmen und zu beseitigen. Schließlich werden sie von meinen Abgaben an dieses Land dafür bezahlt. Oder ist es unter der jetzigen Stadtregierung üblich und gewollt, das Gehalt fürs „Wegsehen“ und „Untätigsein“ an ihre verantwortlichen Mitarbeiter zu bezahlen?


Zum Jakob-Puggl-Weg wäre festzuhalten, dass sich dieser im Stadtgebiet von Wien befindet, es nicht das Verschulden der Anrainer ist, dass sich diese Straße in ihrem „physischen“ Besitz befindet, und es daher vermessen ist, diese Straße unbefestigt zu lassen. Schließlich zahlen die Anrainer die selben Gemeindeabgaben und Bundesabgaben wie jene Bürger dieser Stadt, die eine befestigte Straße vor ihrer Haustür haben. Es würde mich interessieren, ob die Gemeinde den Anrainern eine Gebühr entrichtet, dafür dass sie die Straße und auch den Unterbau benützen darf?

Weiters wurde der Jakob-Puggl-Weg nur als Beispiel angeführt und war dies keineswegs eine taxative Aufstellung. Ad hoc könne ich in diesem Zusammenhang auch gleich die  Anschlußgasse (übrigens wäre es an der Zeit diese umzubenennen, da man daraus falsche Rückschlüsse ziehen könnte, wenn man die Geschichte nicht kennt) oder auch den Alois-Grandl-Weg. Wobei auch diese nur beispielhaft aufgezählt wurden.


Mit der nochmaligen Aufforderung, ihre Verpflichtungen wahrzunehmen und die Missstände zu beseitigen verbleibe ich mit freundlichem Gruß




Hannes LOOS, eh





Anhang Nr. 4






















Anhang Nr. 5































Anhang Nr.6




















Anhang Nr. 7


Am 31.10.2012 um 15:34 schrieb Fischer Stefan:


Sehr geehrter Herr Loos!


Bezugnehmend auf unser Telefonat darf ich seitens des Büros der Geschäftsgruppe Umwelt auf den von Ihnen angesprochenen Winterdienst in Wien eingehen. Durch die Haftung des Wegehalters besteht die Verpflichtung zu streuen und für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Der Winterdienstleiter ist persönlich haftbar, wenn keine ordnungsgemäße Betreuung der Straßen nachgewiesen werden kann. Die MitarbeiterInnen der Magistratsabteilung 48 werden vor jedem Winter über den Einsatz der Geräte und der Streumittel geschult um eine bestmögliche und schonende Betreuung von Wiens Straßen im Winter sicherzustellen.


Wesentlich für den Winterdiensteinsatz sind die Wetterprognosen für Wien. Die Magistratsabteilung 48 erhält ihre Prognosen von der ZAMG Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik sowie vom Flughafen Wien. Am Montag den 29. Oktober 2012 war für Wien ein Schneefall mit Belagsbildung von fünf Zentimeter vorhergesagt. Die Kontrollfahrten der Magistratsabteilung 48 haben ergeben, dass auch die Fahrbahntemperaturen sich um den Gefrierpunkt bewegten.   


Die Magistratsabteilung 48 ist für die winterliche Betreuung des Wiener Straßennetzes, welches ca. 2.800 km umfasst, verantwortlich.

Um der Feinstaubbelastung in Wien entgegenzuwirken setzt die MA 48 im Winterdienst die besonders sparsame Feuchtsalztechnologie ein, die geringe Streumengen bei sehr guter Tauwirkung gewährleistet. Dabei werden 10 bis max. 60 g Salz versetzt mit Sole pro m² aufgebracht. Zum Vergleich: Ein Teelöffel hat den Inhalt von ca. 20g. Dazu wurde der gesamte Winterdienstfuhrpark der Magistratsabteilung 48 mit Investitionskosten von 7,5 Millionen Euro auf Feuchtsalz umgerüstet. Bei den neuen Streugeräten handelt es sich um Feuchtsalzfahrzeuge, welche mit Infrarot die Fahrbahnobertemperatur messen können. Sollte der Lenker auf Grund der Temperatur und Witterungsverhältnisse feststellen, dass die Gefahr von Straßenglätte besteht, kann auch präventiv gestreut werden. Feuchtsalz haftet auf der Fahrbahn und wird nicht vom Wind verblasen. Durch den präventiven Einsatz von Feuchtsalz wird bereits die Eisbildung auf der Straße verhindert. Es wird dadurch wesentlich weniger Auftaumittel benötigt, als wenn eine bereits bestehende Eisdecke zum Schmelzen gebracht werden muss.


Am Montag wurde mit der geringstmöglichen Dosierung gefahren um den Streumitteleinsatz so gering wie möglich zu halten jedoch auf Grund der Wetterverhältnisse und Wetterprognosen für die Sicherheit auf Wiens Straßen zu gewährleisten.


Die Stadt Wien ist sehr bemüht das sensible Gleichgewicht zwischen - Feinstaubbelastung minimieren, maximale Sicherheit auf Wiens Straßen und dem Umweltschutz - im Winterdienst bestmöglich Umzusetzen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen zum Thema Winterdienst die Bemühungen der Stadt Wien näher bringen.


Mit freundlichen Grüßen


Ing. Stefan Fischer

Büro der Umweltstadträtin

1010 Wien, Rathaus



Meine Antwort:


Sg. Hr. Ing. Fischer,


ich danke ihnen für die ausführliche Antwort, doch leider wurde damit meine konkrete Frage nicht beantwortet:

Warum wurde am Montag den 29.10.2012, um 10.05 Uhr vormittags, in der Pirrongasse im 14. Bezirk, bei lediglich nasser Fahrbahn, eine Temp. von +4 Grad, bei nicht gefrierendem Boden und einer Wettervorhersage für ansteigende Temperaturen Salz auf die Fahrbahn aufgebracht. Also genau entgegen der von ihnen angeführten Voraussetzungen. Und dass das Aufbringen, der geringen Mengen Salz wie von ihnen angegeben, nicht stimmt, möchte ich ihnen an Hand von Fotos beweisen, welche von mir am 30.10.2012, nach Auftrocknen der Fahrbahn des Neptunweges, angefertigt wurde. Wenn man, wie sie in ihren Ausführungen angeben, schon um 7,5 Millionen Euro Geld der hs. Bürger gute Ideen erkauft zu haben, dann sollte man als Verantwortlicher auch darauf achten, dass die Vorgaben eingehalten werden. In der von mir geschilderten Wahrnehmung war dies sicher nicht der Fall. Ich glaube viel mehr, dass man hier das Risiko der Haftung durch den Wegehalter entgegenwirken wollte, auf 1000 Prozent Nummer Sicher gehen wollte und dabei Schäden in der Natur, der Fauna, der Flora, des Straßenbelages, der Kfz. und der Bekleidung einfach in Kauf nimmt, da für diese Schäden nicht der Wegehalter haften muss. Und wenn sich Entscheidungsträger nicht mehr getrauen, Verantwortung zu übernehmen und sinn volle Entscheidungen zu treffen, dann sollte man sie austauschen. Stronach würde sagen: "Das sind Leute ohne Eier!"

Ein weiterer Beweis dafür ist die umgefallene Esche im Dehnepark, (gegenüber Rosentalgasse 21) welche auf Grund ihres Alters und ihrer Größe unter Naturschutz stand,  und deren Wurzel durch das Streusalz abgefault oder zerfressen waren. (Aussage des verantwortlichen Försters und Waldarbeiter) Und die Feinstaubbelastung die sie angeführt haben ist nur zum geringsten Teil durch Streusplitt verursacht, sondern wird durch verfehlte Verkehrspolitik hausgemacht. Streusplitt kann rechtzeitig wieder eingesammelt werden und wiederverwendet werden. Eine Frage der Organisation. Das würde auch emense Kosten sparen. Doch Sparen ist für unsere Stadtverantwortlichen ja ein Fremdwort, insbesondere wo man ja den Autofahrer noch in vielen Möglichkeiten schröpfen kann und wird.


mfG


Hannes LOOS




















Anhang Nr. 8
























Anhang Nr. 9

























Anhang Nr. 10





                                Wien, am 21.12.2012

 



Herrn

Hannes Loos

Loos1@aon.at



Renate PRINZ, GrI

Büro Öffentlichkeitsarbeit

Schottenring 7-9

A-1010 Wien

Tel.  :+43-1 31 310 / 72120                                      

Fax  :+43-1 31 310 / 72119

e-mail :*LPD W Bürgerinformation

lpd-w-ref-buergerinformation@polizei.gv.at

DVR   :0003506


    

 

     

 

 

       

 

Sehr  geehrte  Loos!

 

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.11.2012 teilen wir Ihnen mit, dass bei der durchgeführten Beschwerdeüberprüfung festgestellt wurde, dass laut Einsatzprotokoll der Einsatz ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Bezüglich des in der Nähe befindlichen Polizisten ist anzumerken, dass dieser für die Schulwegsicherung verantwortlich war und seinen Posten nicht verlassen durfte. Es wurde kein Fehlverhalten festgestellt. Jedoch bedauern wir den dadurch entstanden Eindruck. Wir bedanken uns für Ihre Zuschrift.

  

 

                                                           Dr. Jedelsky, HR

                                                                Leiter der Bürgerinformation

 

 

 

Hannes     LOOS      

Mondweg       41

1140          Wien

Tel.:     0664/5369150

Fax.:     01/9799188

www.loos1.at

 

                                                                                      Wien am, 27. Dezember 2012

 

 

Betreff:           Antwort zum Schreiben vom 21.12.2012

Beschwerdebearbeitung

 

Bezug:            GZ: 424229/2012

 

 

Sg. Hr. HR Dr. Jedelsky,

 

offensichtlich ist es ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass zwischen meinem 1. Anruf und dem Eintreffen des Stkw. 29 Minuten vergangen sind, die Schulwegsicherung um 12:55 Uhr beginnt und um 13.10 Uhr endet. Somit hätte der Schulwegposten bereits um 13:11 Uhr am Einsatzort eintreffen können. Auch dürfte es ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass ein Wachzimmer 2 Fußminuten vom Einsatzort entfernt ist.

Dass sie nun diesen Einsatzablauf für „in Ordnung“ befunden, und kein Fehlverhalten feststellen können, zeigt wieder einmal auf, wie unfähig die Führungsspitzen der BPD-Wien sind. Aber es ist für mich nur logisch, dass hochdotierte und weit überbezahlte Hofräte und Generäle, die selbst an der Polizeireform 2002 mitbeteiligt waren, das übergebliebene Fragment -Wr. Polizei- verteidigen müssen. Doch mehr Personal für die Sicherheit und die Entlastung jedes einzelnen „wirklichen Polizisten“ hat man ja nicht, müssen doch erst die Hofräte und Generäle befriedigt werden. Und schade, dass man mit derartigen Antwortschreiben, wie sie sie versenden, dann noch mehr Unbil in die Misere schüttet. Und dass dies keineswegs dazu beiträgt, die Polizei ernst zu nehmen und ihr Glauben zu schenken, brauche ich wohl nicht separat zu erwähnen. Was mich aber daran stört ist, dass sie dieses politische Spiel auf dem Rücken der bis zu ihrer Erschöpfung ordentlich Dienst versehender Beamten tun. Denn ich bin der Meinung, dass das „Nichterscheinen“ eines Polizisten bei meinem Notruf nicht auf ein Fehlverhalten des kleinen Beamten zurückzuführen war – wo ihn sie finden wollten- sondern bei den Köpfen, die eine Postenreduktion vorgenommen haben, auch heute noch verteidigen und somit nicht mehr das Potential aufweisen können, das für die Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich wäre.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hannes LOOS





Anhang Nr. 11















Anhang Nr. 12




 

 

 

 






 

 

                                                           







































































































































Anhang Nr. 13




Foto vom Astroid, welcher am 01.04.2013 am Mond vorbei fliegt.
























Anhang Nr. 14














Anhang Nr. 15

























Anhang Nr. 16









Fahrradbeauftragter Hr. BLUM radelt sich aus der Politik.



Anhang Nr. 17.





















                                                   Anhang Nr. 18.















Anahng Nr. 19
















Anhang Nr. 20




















































































Anhang Nr. 21












































Anhang Nr. 22






















































                                                                 Impressum

 

 

 

 

 

Wien, am 04.03.2013

 

Herrn

Hannes LOOS

 

loos1@aon.at

 

D. Preisinger, Ref.

Büro Öffentlichkeitsarbeit

Schottenring 7-9

A-1010 Wien

Tel.  :+43-1 31 310 / 72107

Fax  :+43-1 31 310 / 72119

e-mail :*LPD W Ref. Bürgerinformation

lpd-w-Ref-Buergerinformation@polizei.gv.at    DVR   :0003506

 

GZ:

57768/2013

 

 

Sehr  geehrter Herr Loos!

 

Bezugnehmend auf Ihre Beschwerde per E-Mail  vom 14.02.2013  teilen wir Ihnen mit, dass eine Beschwerdeüberprüfung veranlasst wurde. Im Zuge derer wurde bekannt, dass die Aufhebung der Kurzparkzonenregelung ausschließlich durch den Magistrat der Stadt Wien, Winterdienst der MA 48, erfolgen kann. Sollte eine solche Aufhebung jedoch erfolgen, wird diese der Bevölkerung via Radio zur Kenntnis gebracht.

 

Solange die Kurzparkzone offiziell nicht aufgehoben ist, haben die Kontrollorgane die Verpflichtung die gebührenpflichtige Kurzparkzone zu überprüfen. Die Beamten haben diesbezüglich die Kennzeichen der Fahrzeuge schriftlich festzuhalten, sofern die Fahrzeuge bzw. deren Windschutzscheibe nicht vom Schnee befreit wurden. Die notierten Fahrzeuge werden in weiterer Folge, nachdem die Kontrollorgane vom Außendienst zurückkommen sind, auf das Vorliegen von sogenannten Strafausschließungsgründen – dazu gehören Handy-Parken, Parkpickerl, Parkkarte usw. – überprüft.

 

Liegt einer dieser Strafausschließungsgründe vor, so werden die schriftlichen Aufzeichnungen ausgeschieden. Sollte jedoch ein Verfahren eingeleitet worden sein, obwohl ein Parkschein im Fahrzeug hinterlegt war, so kann dieser Umstand im Verwaltungsstrafverfahren bei der Magistratsabteilung 67 vorgebracht werden. Dies wird im Verfahren jedenfalls zu berücksichtigen sein.

 

Da es in der Vergangenheit immer wieder Regressansprüche von Fahrzeuglenkern, welche Schäden an der Windschutzscheibe oder der angebrachten Begutachtungsplakette kam, wobei behauptet wurde, die Beschädigung wäre von den Kontrollorganen verursacht worden, werden die sogenannten bargeldlosen Organmandate im Normalfall von den Beamten nur hinter den Scheibenwischer geschoben, ohne diesen selbst anzuheben. Aus diesem Grunde sind die Kontrollorgane angehalten, das Fahrzeug nach Möglichkeit nicht zu berühren, was auch die Entfernung von Schnee und Eis an der Windschutzscheibe umfasst.

 

Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass Sie im Verwaltungsstrafverfahren – welches bei der Magistratsabteilung 67 zu führen sein wird – die Möglichkeit haben, Ihre Einwendungen einzubringen. Eine allfällige bescheidmäßige Erledigung des zuständigen Referenten können Sie überdies einer Überprüfung durch die Behörde zweiter Instanz, den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Wien, unterziehen.

 

Wir bedauern, dass Sie den Eindruck erlangt haben, unzulänglich behandelt worden zu sein.

 

 

 

 

Dr. Jedelsky, Hofrat

Leiter der Bürgerinformation